Kinderschutz

Kinderschutz

 Dieser Verhaltenskodex basiert auf der Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder
im Sinne von § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung).

Eine wertschätzender, gewaltfreier Umgang mit Kindern und die Achtung der Kinderrechte sind uns wichtig.

Es ist uns besonders wichtig, dass die Kinder vor sexuellen Übergriffen, sexualisierter Atmosphäre und geschlechtsspezifischer     Diskriminierung geschützt sind. Der Verhaltenskodex beinhaltet selbst auferlegte Pflichten und Ziele zur Prävention psychischer,  körperlicher und sexueller Gewalt und verpflichtet zu einem wertschätzenden Umgang mit Heranwachsenden.
Wir treten dafür ein, Mädchen und Jungen vor sexuellen Übergriffen zu schützen und den Zugriff auf Kinder für Täter und Täterinnen   aus den eigenen Reihen so schwer wie möglich zu machen.

Eine klare Positionierung zum Kinderschutz, ein Klima von offener Auseinandersetzung mit dem Thema, Transparenz und   Sensibilisierung sind ein Gewinn für die Qualität unserer Arbeit und erlaubt es Kindern, sich bei uns wohl und sicher zu fühlen.

Ein Mittel dazu ist die verbindliche Selbstverpflichtung, diesen Verhaltenskodex einzuhalten:

1. Mit der übertragenen Verantwortung in der Mitarbeit gehen wir sorgsam um.

2. Die Arbeit mit den Kindern ist geprägt von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen. Wir achten auf die Persönlichkeit und Würde   des Kindes. Abwertendes Verhalten wird nicht toleriert. Wir verpflichten uns, Kinder und Jugendliche vor körperlicher, seelischer und  sexualisierter Gewalt sowie vor  Machtmissbrauch zu schützen.

3. Wir verpflichten uns, alles dafür zu tun, dass in unserer Arbeit mit dem Kind Grenzverletzungen, sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt verhindert werden.

4. Wir beziehen aktiv Stellung gegen rassistisches, sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten.

5. Wir gestalten die Beziehung zu dem Kind transparent in positiver Zuwendung und gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Die individuellen Grenzen des Kindes werden unbedingt respektiert. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham des Kindes.

6. Wir lassen es niemals zu intimer oder sexueller Beziehung oder Handlungen zwischen Mitarbeitern, Ehrenamtlichen und dem Kind kommen. Jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen ist eine strafbare Handlung mit entsprechenden disziplinarischen und ggf. strafrechtlichen Folgen.

7. Ehrenamtlich betreute Angebote (wie z.B. Nachhilfe, Hausaufgabenbetreuung, Bastelangebote) finden  nur in den Räumen des Nachbarschaftstreffs oder  bei Anwesenheit der Eltern des Kindes in deren Wohnräumen statt, nicht aber in Privaträumen der Ehrenamtlichen.

8. Gemeinsam mit Anderen unterstützen wir Kinder in ihrer Entwicklung und bieten ihnen Möglichkeiten  Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entfalten. Dazu gehört der Umgang mit Sexualität und das Recht, klare Grenzen zu setzen.

9. Wir berücksichtigen das Recht am eigenen Bild. Das Fotografieren der Kinder, sowie die Veröffentlichung und Verbreitung der Fotos ist nur mit schriftlicher Einwilligung von Erziehungsberechtigten und Kind möglich.

10. Wir ermutigen Kinder und Jugendliche dazu, sich an Menschen zu wenden, denen sie vertrauen und ihnen erzählen, was sie als Teilnehmende erleben, vor allem auch von Situationen, in denen sie sich bedrängt fühlen.

11. Wir nehmen Hinweise und Beschwerden von Kindern, Mitarbeiter/-innen, Eltern und anderen Personen ernst.

12. Bei Verdacht oder Erkennen von Grenzverletzungen sowie bei jeglichen Unsicherheiten im Umgang mit den Kindern beziehen wir (professionelle) fachliche Unterstützung und Hilfe ein. Der Schutz der Kinder steht dabei immer an erster Stelle.
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